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Portfolio de Designer sputnik todos los derechos de Autor reservados Copyright © 2002-2009 Oscar Pérez Barragán
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Allgemeine Geschftsbedingungen

Designersputnik GbR (- nachfolgend Auftragnehmer -) bettigt sich als Agentur im Bereich von Print - und Online - Produkten. Ziel der Vereinbarung der Parteien ist die Erstellung eines Grafik-Designs fr den Auftraggeber. Mit diesen Allgemeinen Geschftsbedingungen soll die Durchfhrung der Print-Produktion durch die Vertragsparteien geregelt werden.

1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertrge ber Grafik-Design-Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausschlielich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgefhrten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

2. Auch gelten die hier aufgefhrten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgefhrten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausfhrt.

3. Abweichungen von den hier aufgefhrten Bedingungen sind nur dann gltig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrcklich schriftlich zustimmt.

4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausfhrung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einrumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet ist.

2. Alle Entwrfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprche aus 97 ff. UrhG zu.

3. Die Entwrfe und Reinzeichnungen drfen ohne ausdrckliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verndert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulssig. Ein Versto gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Hhe der doppelten vereinbarten Vergtung zu verlangen. Ist eine solche Vergtung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag fr Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) bliche Vergtung als vereinbart.

4. Der Auftragnehmer bertrgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht bertragen. Eine bertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollstndiger Zahlung der Vergtung durch den Auftraggeber auf diesen ber.

6. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfltigungsstcken und in Verffentlichungen ber das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Auftragnehmer 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag fr Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) bliche Vergtung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

7. Vorschlge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einflu auf die Höhe der Vergtung. Sie begrnden kein Miturheberrecht.

3 Vergtung

1. Die Vergtung fr Entwrfe, Reinzeichnugen und Einrumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages fr Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwrfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergtungen sind Nettobetrge, die zuzglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2. Werden Entwrfe in grerem Umfang als ursprnglich vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachtrglich die Differenz zwischen der hheren Vergtung fr die tatschliche Nutzung und der ursprnglich erhaltenen Vergtung zu verlangen.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitungen oder nderungen von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Druckberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und fr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3. Soweit im Einzelfall Vertrge ber Fremdleistungen im Namen und fr Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhltnis von smtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschlu ergeben. Dazu gehrt insbesondere die bernahme der Kosten.

4. Auslagen fr technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, fr die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Flligkeit der Vergtung, Abnahme

1. Soweit sich aus der Auftragsbesttigung nichts anderes ergibt, ist die Vergtung bei Ablieferung des Werkes fllig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-knstlerischen Grnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergtung jeweils bei Abnahme des Teiles fllig. Erstreckt sich der Auftrag ber lngere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergtung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Hhe von 6% ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen hheren Schadens bleibt davon ebenso unberhrt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachweisen.

6 Eigentumsvorbehalt etc.

1. An Entwrfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingerumt, nicht jedoch Eigentumsrechte bertragen.

2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr zwingend bentigt, unbeschdigt an den Auftragnehmer zurckzugeben, falls nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschdigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberhrt.

3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7 Digitale Daten

1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wnscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergten.

2. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfgung gestellt, drfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers gendert werden.

8 Korrektur, Produktionsberwachung und Belegmuster

1. Vor Ausfhrung der Vervielfltigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.

2. Die Produktionsberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei bernahme der Produktionsberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet fr Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit.

3. Von allen vervielfltigten Arbeiten berlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9 Gewhrleistung

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit grtmglicher Sorgfalt auszufhren, insbesondere auch ihm berlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfltig zu behandeln.

2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit. Diese Haftungsbeschrnkung gilt auch fr seine Erfllungs- und Verrichtungsgehilfen . Für leichte Fahrlssigkeit haftet er nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung fr mittelbare Schden, Mangelfolgeschden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung fr positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschlu und aus unerlaubter Handlung ist auerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

2. Fr Auftrge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, bernimmt der Auftragnehmer gegenber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewhrleistung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fllen lediglich als Vermittler auf.

3. Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit samtliche ihm zustehenden Gewhrleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprche aus fehlerhafter, verspteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunchst zu versuchen, die abgetretenen Ansprche durchzusetzen.

4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, fr das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trgt. Er trgt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

5. Mit der Freigabe von Entwrfen und Reinausfhrungen durch den Auftraggeber bernimmt dieser die Verantwortung fr technische und funktionsgeme Richtigkeit von Text, Bild, Ton und Gestaltung.

6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwrfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausfhrungen und Zeichnungen entfllt jede Haftung des Auftragnehmers.

7. Fr die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulssigkeit und Eintragungsfhigkeit der Arbeiten sowie fr die Neuheit des Produkts haftet der Auftragnehmer nicht.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kunstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wnscht der Auftraggeber whrend oder nach der Produktion nderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behlt den Vergtungsanspruch fr bereits begonnene Arbeiten.

2. Verzgert sich die Durchfhrung des Auftrags aus Grnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhhung der Vergtung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit kann er auch Schadensersatzansprche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberhrt.

3. Der Auftraggeber versichert, da er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer bergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprchen Dritter frei.

12. Schlubestimmung

1. Sofern sich aus der Auftragsbesttigung nichts anderes ergibt, ist Erfllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berhrt die Geltung der brigen Bestimmungen nicht.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.